Das E-Prüfzeichen sagt aus, ob ei
Scheinwerfer in einem EG-Land zum Straßenverkehr zugelassen wurde.
Hieraus ergibt sich eine gleichzeitige Zulassung in Deutschland nach §21
StVZO:
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund
internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen
Gemeinschaften.
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen
und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für
Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche
Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit
der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat.
Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das
Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf
diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren
unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen
Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt
unberührt.
(1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die
auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden
oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen
Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der
die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe
dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen
Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen
Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in
dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die
Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus
der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie
gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die
Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1". |
Scheinwerfer und
Heckleuchten
Art und Ort der Zulassung
| E1 |
= |
Deutschland |
| E2 |
= |
Frankreich |
| E3 |
= |
Italien |
| E4 |
= |
Niederlande |
| E5 |
= |
Schweden |
| E6 |
= |
Belgien |
| E7 |
= |
Ungarn |
| E8 |
= |
Tschechien |
| E9 |
= |
Spanien |
| E10 |
= |
ehemaliges Jugoslawien
|
| E11 |
= |
Großbritannien |
| E12 |
= |
Österreich |
| E13 |
= |
Luxemburg |
| E14 |
= |
Schweiz |
Also
muss jeder Scheinwerfer diese Kennzeichnung haben.
Diese
Kennzeichnung hat im übrigen Urkundencharakter, eine Änderung am
Scheinwerfer ist also Urkundenfälschung!!!
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