Im Verkehrsblatt 03/2004 wurde wurde das "Merkblatt für die Begutachtung kraftradähnlicher Vierradfahrzeuge (Quads)" veröffentlicht und ist ab sofort anzuwenden.

Diese Quads sind gemäß dem "Systematischen Verzeichnis der Fahrzeug- und Anbauarten" einzustufen als:
- Leicht-Kfz bis 45 km/h
- 4-rädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
- 4-rädrige Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung
- Lof Zugmaschine
Die Einstufung als "PKW offen" ist nicht mehr vorgesehen.

Außer dem Quad, eingestuft als Leicht-Kfz bis 45 km/h, müssen alle anderen Quads mit einem vorderem und hinterem amtlichen Kennzeichen ausgerüstet sein. Ein fehlendes amtliches Kennzeichen vorn ist bei der HU als EM Mangel einzustufen.
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