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Im Verkehrsblatt 03/2004
wurde wurde das "Merkblatt für die Begutachtung kraftradähnlicher
Vierradfahrzeuge (Quads)" veröffentlicht und ist ab sofort anzuwenden.
Diese Quads sind gemäß dem "Systematischen Verzeichnis der Fahrzeug- und
Anbauarten" einzustufen als:
- Leicht-Kfz bis 45 km/h
- 4-rädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
- 4-rädrige Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung
- Lof Zugmaschine
Die Einstufung als "PKW
offen" ist nicht mehr vorgesehen.
Außer dem Quad, eingestuft als Leicht-Kfz bis 45 km/h, müssen alle anderen
Quads mit einem vorderem und hinterem amtlichen Kennzeichen ausgerüstet
sein. Ein fehlendes amtliches Kennzeichen vorn ist bei der HU als EM Mangel
einzustufen.
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