Am 1. März 2007 tritt die
Kennzeichnungs-Verordnung in Kraft - und das Auto bekommt nach den
Plaketten für TÜV und AU eine dritte Plakette, diesmal für die
Frontscheibe.
Nein, es ist glücklicherweise nicht das berühmt-berüchtigte ‘Maut-Pickerl‘,
das Urlauber von ihrer Österreich-Reise kennen, sondern die
Einordnung des Fahrzeugs nach Schadstoff-Gruppen, aber umsonst ist
diese Plakette auch nicht: Im Gespräch ist eine Gebühr zwischen fünf
und zehn Euro.
Grund der ganzen Aktion ist die EU-Richtlinie 1999/30/EG, in der
bestimmte Schadstoff-Grenzwerte festgelegt sind. Bei Feinstaub
beträgt er 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an nicht mehr als 35
Tagen im Jahr, im Jahresdurchschnitt dürfen 40 Mikrogramm nicht
überschritten werden. Es ist allgemein bekannt, daß diese Werte in
der Vergangenheit insbesondere in Städten und Ballungsgebieten nicht
eingehalten werden konnten. Mit der bundeseinheitlichen
Kennzeichnungs-Regelung besteht für die einzelnen Bundesländer und
ihre Kommunen nun die Möglichkeit, Straßen oder sogar Ortsteile für
Fahrzeuge zu sperren, die nicht die Partikel-Emissionen einhalten,
die zum Befahren berechtigen.
Keine Plakette bekommen PKW und LKW, die der Schadstoffgruppe 1
zugeordnet werden. Dabei handelt es sich um Benziner ohne
Katalysator und Diesel, die in den Fahrzeug-Papieren als Euro 1 oder
schlechter eingestuft sind.
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Bei Diesel-Modellen mit Euro 2 (PKW) bzw. Euro II (LKW) wird die
rote Plakette mit der Schadstoffgruppe 2 ausgegeben.
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Gelb mit der Schadstoffgruppe 3 bekommen alle Diesel-PKW mit der
Einstufung Euro 3/Euro II und LKW mit Euro III.
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Grünes Licht im wahrsten Sinne des Wortes erhalten die Fahrzeuge,
die in Schadstoffgruppe 4 eingeordnet werden. Dazu zählen alle
Benziner mit Katalysator, also Euro 1 bis Euro 4, Diesel-PKW mit
Euro 4* und LKW mit Euro IV, V und EEV.
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Diese Plaketten werden von den Zulassungsstellen, Technischen
Überwachungsvereinen (TÜV, DEKRA, GTU usw.) und von allen
Werkstätten ausgegeben, die AU-Untersuchungen durchführen und
bescheinigen können. Das jeweilige Fahrzeug-Kennzeichen wird im
dafür vorgesehenen Feld der Plakette von den genannten Stellen mit
einem lichtechten Stift eingetragen und innen an der
Windschutzscheibe so angebracht, daß sie sich beim Ablösen selbst
zerstört.
In der Praxis wird es wohl so aussehen, daß Autos mit der grünen
Plakette generell nicht unter ein Fahrverbot fallen, für die
Fahrzeuge mit andersfarbigen Plaketten wird es Abstufungen geben, ob
und wo sie freie Fahrt haben. Die Autos, die keine Plakette haben,
also unter die Schadstoffgruppe 1 fallen, werden auf jeden Fall von
den gesperrten Straßen verbannt werden. Das gilt auch für
Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Einstufung zwar die Kriterien der
Gruppe 2, 3, oder 4 erfüllen, aber ohne Plakette unterwegs sind.
Ergo: Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung, die Plakette zu
kaufen, aber jeder, der auf Dauer freie (oder eingeschränkt freie)
Fahrt haben will, muß sich solch einen Aufkleber zulegen.
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Allerdings gibt es Ausnahmen wie alle zwei- und dreirädrigen
Fahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Autos, in
denen Schwerbehinderte gefahren werden oder selbst fahren, wenn in
ihrem Schwerbehinderten-Ausweis die Merkzeichen ‘aG‘, ‘H‘ oder ‘Bl‘
eingetragen sind. Auch Arzt- und Krankenwagen sind ebenso
ausgenommen wie die Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär,
fallen also nicht unter das Fahrverbot.
Wie erwähnt, wird das Fahrverbot bzw. die Straßensperrung von den
Behörden angeordnet. Wir wären nicht in Deutschland, wenn die
entsprechenden Schilder dafür nicht schon in der Schublade parat
liegen würden. Den Beginn der Straßen- oder Gebietssperrung zeigt
das linke Zeichen an, das Ende das rechte.
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Diese Schilder allein besagen im Prinzip eine generelle Sperrung für
den gesamten Straßenverkehr bis auf die erwähnten Ausnahmen. Um nun
abzustufen, werden am Schildermast Zusatzzeichen angebracht, die
signalisieren, welche Schadstoffklasse(n) nicht vom Durchfahr-Verbot
betroffen sind wie hier als Beispiel zu sehen ist. Es ist davon
auszugehen, daß diese kombinierten Verkehrszeichen nicht nur
sporadisch aufgestellt werden, sondern eine solche Sperrung von
Dauer ist.
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Es kann also durchaus Sinn machen, sein Fahrzeug nachzurüsten, um
eine bessere Schadstoffgruppen-Einstufung zu erreichen. Bei
Benzinern, die keinen Kat oder nur einen ungeregelten an Bord haben,
würde die Umrüstung auf einen geregelten Kat sogar für die Gruppe 4
reichen. Bei Dieseln ist die Sache diffiziler: Mit einem Nachrüstkat
kann bei älteren Diesel-Modellen die rote Plakette erreicht werden,
wer einen Selbstzünder hat, der in Euro 3 bzw. Euro 4* eingestuft
ist, muß einen Partikelfilter nachrüsten lassen, um den grünen
Aufkleber zu bekommen. Allerdings muß man in jedem Fall einige
hundert Euro für Umbau oder Nachrüstung einplanen. Dem gegenüber
können Einsparungen bei der Kfz.-Steuer stehen und eben die
Begrenzung oder Aufhebung der Fahrverbote.
Nicht für alle Fahrzeuge gibt es Nachrüstsätze. Welche Modelle dafür
in frage kommen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren
Sie für Ihren Opel bei uns, für andere Marken bei den
Vertragshändlern dieser Automobil-Hersteller/Importeure oder
denjenigen Kfz.-Werkstätten, die derartige Umbauten anbieten bzw.
sich sogar darauf spezialisiert haben. Übrigens: Die Plaketten sind
voraussichtlich ab Anfang/Mitte Dezember 2006 bei uns erhältlich.
*Diesel-Besitzer mit der Fahrzeug-Einstufung Euro 4 wird irritieren,
daß einmal die grüne Plakette vergeben wird, ein anderes Mal nur,
wenn ein Partikelfilter nachgerüstet wird. Der Grund dafür ist
einfach: Beide Autos erfüllen die üblichen Kriterien für die
Einhaltung des Schadstoff-Ausstoßes (z. B. CO²), die erforderlich
sind, um die Norm von Euro 4 zu erfüllen, aber die meisten schaffen
nicht die Hürde der Feinstaub-Minderung. Nur wenn diese
Partikel-Grenzwerte eingehalten werden - entweder durch
innermotorische Maßnahmen oder durch werkseitig eingebaute Rußfilter
- die für die Einordnung in die Schadstoffgruppe 4 erforderlich
sind, gibt‘ s die grüne Plakette. Die Zuordnung zu den vier
Schadstoffgruppen nimmt das Bundesverkehrsministerium in einer
speziellen Auflistung anhand der emissionsbezogenen Schlüsselnummern
vor (ersichtlich in den Kfz.-Papieren wie Kfz.-Schein und
Zulassungs-Bescheinigung I).
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