Die E-Nummer sagt aus in welchem Land die Scheinwerfer nach EU-Vorschrift geprüft worden sind.
Alle E-Zeichen sind in der gesamten EU zugelassen.
 
Ort der Zulassung
E1 = Deutschland
E2 = Frankreich
E3 = Italien
E4 = Niederlande
E5 = Schweden
E6 = Belgien
E7 = Ungarn
E8 = Tschechien
E9 = Spanien
E10 = ehemaliges Jugoslawien
E11 = Großbritannien
E12 = Österreich
E13 = Luxemburg
E14 = Schweiz
 
Scheinwerfer Ausführung
A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten
Heckleuchten Ausführung
A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte
sonstige Leuchten
1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge

Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt.

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